Kriminalitaet.org

Jugend - Sucht - Gewalt und Strafe

Prävention durch Aufklärung und Schulung

x

Produkt
Team
Referenzen
Kontakt
legal legends
Links
Impressum

Bei den Vortragenden handelt es sich um Spezialisten (Rechtsanwalt, Bewährungshelfer) auf ihren jeweiligen Gebieten mit langjähriger beruflicher Praxis. Es ist unser Ansinnen, die trockenen Materien Strafrecht, Suchtmittelrecht und Sicherheitspolizeigesetz an Hand von praktisch anschaulichen Beispielen sowohl Schülern, Eltern, Lehrern, Sozialarbeiterinnen und anderen Personen näher zu bringen, welche immer wieder mit den Fragen des Strafrechtes konfrontiert sind, und innerhalb eines Vormittags gewisse Grundlagen zu veranschaulichen. Der Vortrag kann jeweils an die spezifischen Probleme der Zielgruppe/Institution angepasst werden (Gewalt, Sexuelle Übergriffe, Suchtmittelmissbrauch). Nach ca. 2 Stunden Vortrag wird das Gelernte anhand eines Gerichtsspiels sogleich in die Praxis umgesetzt. Der Schöffenprozess basiert auf einem echten historischen Akt, wobei es sich um ein typisches „Jugenddelikt“, nämlich räuberischen Diebstahl, handelt.

Die Zuhörer übernehmen sämtliche Rollen des Prozesses (RichterIn, BeisitzerIn, 2 Schöffen/Schöffinen, Staatsanwalt/Staatsanwältin, VerteidigerIn, Beschuldigte, Zeugen, BewährungshelferIn); jede Person bekommt die für sie relevanten Akten kann diese selbst vorbereiten und wird bei Bedarf von den Vortragenden unterstützt.

Es gibt auch einen persönlichen Bezug zum Projekt, da ein ehemaliger Mitbewohner von Mag. Arthur Machac im zarten Alter von 19 Jahren mit einem Bierkrug ein Postamt in Senftenberg überfallen hat und deswegen gemäß § 142, 143 StGB wegen schweren Raubes zu einer mehrjährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt wurde. Für ihn gestaltete sich eine Rückkehr in das normale Leben als sehr schwierig. Hätte es ein Vortragsangebot wie das unsrige gegeben, wäre dieser Vorfall vielleicht zu vermeiden gewesen.

Vielen Jugendlichen/ Jungen Erwachsenen in unserer Gesellschaft ist nicht klar, dass beispielsweise ein banal wirkendes Delikt (Gib ma des Handy sonst hau I di nida) wie jenes des Handyraubes, in unserem Rechtsystem mit bis zu 15 Jahre Haft bedroht ist.

Der Aufschrei und die Reue der Täter ist meist groß - allerdings der Schaden schon geschehen und eine unbedingte Haftstrafe zumeist unvermeidlich.

Beide Vortragende empfinden die Vortragstätigkeit als eine willkommene Alternative zum beruflichen Alltag und einen sinnvollen Dienst an der Gesellschaft.

Unser Angebot richtet sich auch an Personen deren strafrechtliche Ausbildung weiter zurückliegt und die bezüglich der neuen Strafprozessordnung und des neuen Suchtmittelgesetzes eine Auffrischung benötigen.

Rechtsanwalt
Mag. Arthur Machac

Bewährungshelfer
Mag.(FH) Manfred Tauchner